Zum Abschluss der Diagnostik und bei Bedarf auch im Verlauf der weiteren Behandlung werden ärztliche Stellungnahmen/Arztbriefe zur sachgemäßen Verwendung (z.B. für Ärzte anderer Fachrichtungen, Therapeuten, Bestätigungen über verordnete Medikamente -außer Auslandsbescheinigungen- u. a.) angelegt.
Einige Schriftstücke können leider nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenkasse erstellt werden. Die Kosten müssen dann vom Auftraggeber, in der Regel den Sorgeberechtigten, getragen werden.
Hierzu gehören u.a. Gutachten zur Feststellung der Leistungspflicht gemäß der §35a SGB VIII und §53 SGB XII (z.B. heilpädagogische Maßnahmen (ambulant, teilstationär/HPT), Legasthenie- oder Dyskalkulietherapie und andere Maßnahmen der Kinder- und Jugendhilfe). Ggf. können hierzu beim Jugendamt Hilfen beantragt werden. Wir können Sie hierzu gerne beraten.
Bei privaten Krankenversicherungen variiert die Erstattungsfähigkeit von Fall zu Fall. Bitte informieren Sie sich hierzu bei Ihrer Krankenkasse.