Im Rahmen unseres Fachärztlichen Zentrums für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie arbeiten wir entsprechend der Sozialpsychiatrievereinbarung (SPV). Die Sozialpsychiatrievereinbarung wurde 1990 als Gesetz zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung (KV), den gesetzlichen Krankenkassen und den Kinder- und Jugendpsychiatern verabschiedet, nach dem Kinder, Jugendliche und ihre Familien Anspruch auf „nichtärztliche Leistungen haben, insbesondere psychologische, heilpädagogische und psychosoziale Unterstützung, wenn sie unter ärztlicher Verantwortung erbracht werden“.
Nahezu alle gesetzlichen Krankenkassen haben diese Sozialpsychiatrievereinbarung abgeschlossen, an der Kinder- und Jugendpsychiater teilnehmen können, wenn sie eine qualifizierte sozialpsychiatrische Versorgung sicherstellen können. Diese Vereinbarung soll die ambulante kinder- und jugendpsychiatrische Betreuung als wichtigen Baustein bei der Versorgung von Kindern und Jugendlichen sowie ihrer Familien sicherstellen, um so weit wie möglich dem Grundsatz „ambulant vor stationär“ zu entsprechen. Aus diesem Grund arbeiten wir mit medizinischen, heilpädagogischen, sozialpädagogischen und psychologischen Fachkräften innerhalb der Praxis zusammen, die über unterschiedliche psychotherapeutische Kompetenzen verfügen.
Unser Ziel ist eine ganzheitliche Versorgung von Kindern und Jugendlichen.