Informationen, Termine, Praxisablauf Wir sind für Sie telefonisch erreichbar: Vormittags: Mo.-Fr. von 9:00 bis 12:00 Uhr
Nachmittags: Mo., Di. und Do. von 14:00 bis 17:00 Uhr Mi. und Fr. nachmittags sind wir telefonisch nicht erreichbar.

Sie können aber immer eine Nachricht auf unserem Anrufbeantworter hinterlassen. Dieser wird regelmäßig abgehört. Außerhalb unserer Telefonzeiten wenden Sie sich bitte in Notfällen (siehe auch: Der Notfall) an Ihren Haus- oder Kinderarzt oder direkt an die für Ihren Einzugsbereich zuständige kinder- und jugendpsychiatrische Klinik.

Wir bieten außerdem eine so genannte „offene Sprechstunde“ für Sie an. Kontaktieren Sie uns hierzu vorab, so dass es für Sie nicht zu unnötigen Wartezeiten kommt, falls die von Ihnen gewünschte Sprechstunde bereits voll sein sollte.

Die offenen Sprechstunden sind:
– mittwochs von 09.00 bis 10.00 Uhr sowie von 11.00 bis 12.00 Uhr
– donnerstags von 12.00 bis 13.00 Uhr
– montags von 10.00 bis 11.00 Uhr und freitags von 10.00 bis 11.00 Uhr.

Im Folgenden schildern wir Ihnen die allgemeinen Abläufe in unserem Fachärztlichen Zentrum. Ablauf der Untersuchungen: Im Erstvorstellungsgespräch (EV) geben wir Ihnen Gelegenheit dazu, die Probleme Ihres Kindes / Jugendlichen zu schildern. In der Regel ist es sinnvoll das Erstgespräch mit Ihrem Kind / Jugendlichen durchzuführen. Selbstverständlich können Sie aber auch das Erstgespräch ohne Ihr Kind / Ihren Jugendlichen durchführen, wenn Sie das Gefühl haben, dass dieses Vorgehen günstiger (für Ihr Kind / Jugendlichen) ist. Im Erstkontakt werden mit Ihnen zusammen die testpsychologischen Untersuchungen vereinbart, die in der Regel an mehreren Terminen vormittags stattfinden. Danach findet im Befundgespräch eine ausführliche Besprechung der Untersuchungsergebnisse mit Ihnen statt.

Nach Befund gilt folgende Empfehlung für den Zeitraum nach dem Befundgespräch: mindestens einmal pro Quartal sollten Sie mit Ihrem Kind zu einem Kontrolltermin bei Ihrem Kinder- und Jugendpsychiater erscheinen, so dass alle weiteren Maßnahmen ärztlich begleitet werden. Alle wichtigen Informationen werden wir Ihnen gründlich erläutern und dabei gehen wir auch auf alle ihre Fragen ein. Anhand der Ergebnisse entscheiden wir gemeinsam mit Ihnen, ob und welche Behandlung sinnvoll und notwendig ist. Terminvergabe: Bitte beachten Sie: Termine vergeben wir grundsätzlich nur nach Vereinbarung! Wir vergeben Termine nach telefonischer oder persönlicher Absprache mit den sorgeberechtigten Eltern. Nur so können wir Ihnen einen adäquaten Termin mit dem für genau Ihr Anliegen am besten geeigneten Experten unserer Praxis vermitteln. Grundsätzlich benötigen wir immer die Einverständniserklärung beider Elternteile. In dringenden Fällen siehe auch Der Notfall.

Bei der Vergabe der Termine gilt im Prinzip folgende Regel: Erstkontakte und Diagnostik vormittags Ergebnisbesprechungen und Therapien (Einzel/Gruppe/Elternberatung) nachmittags Terminabsage: Eine dringende Bitte: Falls Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, rufen Sie bitte so früh wie möglich an und vereinbaren Sie mit uns einen neuen Termin! Eine rechtzeitige Absage versetzt uns in die Lage, diesen an andere Familien, die dringend warten, neu zu vergeben. Denken Sie daran, dass auch Sie umgekehrt bei einem dringendem Gesprächswunsch von solch einer Absage einer anderen Familie profitieren würden. Sollten Sie später erneut einen Terminwunsch haben, wird dieser selbstverständlich zu Ihrer Zufriedenheit vergeben.
Es besteht immer die Möglichkeit eine Nachricht auf unseren Anrufbeantworter zu sprechen.

Dieser ist außerhalb der Sprechzeiten -auch nachts- erreichbar. Falls der Termin jedoch von Ihnen nicht rechtzeitig (spätestens 24 Stunden vorher) abgesagt wird (telefonisch, per Fax oder per Post), müssen wir leider eine Ausfallgebühr in Höhe von 30.- Euro erheben. Bitte mitbringen! Denken Sie bitte immer daran, die Versichertenkarte des betroffenen Kindes mitzubringen.
Wurde die Versicherungskarte nicht eingereicht, sind wir leider gezwungen Ihnen die entstandenen Behandlungskosten nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) privat in Rechnung zu stellen. Weiterhin benötigen wir Vorbefunde und Zeugnisse in Kopie und das gelbe Untersuchungsheft.

Ärztliche Schweigepflicht: Alle Informationen, die Sie uns geben und alle Befunde, die wir über Ihr Kind erheben, unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht. Auch wenn z. B. die Schule angeregt hat, Ihr Kind bei uns vorzustellen, werden wir nicht ohne Ihr Einverständnis mit den Lehrern über die Untersuchungsergebnisse sprechen. Hierzu können Sie uns auf Wunsch eine schriftliche Erlaubnis erteilen (Schweigepflichtsentbindung). Wichtige Zusatzinformationen: Bitte melden Sie sich ca. 15 Minuten vor dem Termin am Empfang. Der Erstkontakt dauert je nach Anliegen ca. 30 bis 45 Minuten. Die Therapiestunden dauern in der Regel 45 min, je nach Alter und Anliegen können die Zeiten jedoch variieren. Besprechen Sie mit Ihrer Therapeutin / Ihrem Therapeuten, wann Sie ihr Kind abholen können.

Hinterlassen Sie bitte eine Telefonnummer unter der wir Sie im Notfall sofort erreichen können.